Umgang mit Transportschäden
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie als Warenempfänger alle Wareneingänge immer auf den Verpackungszustand zu prüfen haben.
Ihr Haus quittiert auf den Frachtpapieren die Übernahme der Ware in ordnungsgemäßem Zustand.
Beschädigte Verpackungen sind SOFORT beim Fahrer anzuzeigen und auf den Frachtpapieren schriftlich zu vermerken.
Entsprechende Kopien sind uns mit der Schadensanzeige SOFORT zuzusenden.
Nachträglich bemängelte Schäden werden von den Speditionen nicht als Transportschaden anerkannt und abgelehnt.
Dabei berufen sich Speditionen auf die als fehlerfrei quittierte Entgegennahme und unterstellen somit den Schaden als Transportschaden innerhalb des kundeninternen Transportes.
In diesen Fällen verbleiben derzeit die Kosten solcher Schäden bei uns.
Zur Abwendung weiterer Schäden, die nicht durch unser Haus oder durch von uns beauftragte Speditionen verursacht werden, werden wir als BPP und unsere Partner Schoell GmbH und GU künftig Transportschäden nur anerkennen, wenn der Schaden durch eine entsprechende Quittung auf den Transportpapieren vermerkt wurde.
Bitte informieren und schulen Sie Ihre verantwortlichen Mitarbeiter!
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit!